Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Voigt EDV-Systeme
Stand: 28.02.2007

1. Leistungsumfang

Die Firma Voigt EDV-Systeme entwickelt Standardsoftware. Nicht die Software selbst, sondern das Nutzungsrecht der Software in Ihrem jeweiligen Zustand ist Gegenstand der vertraglichen Vereinbarung zwischen der Firma Voigt und dem jeweiligen Erwerber. Für Lieferungen und Leistungen sind, vorbehaltlich besonderer schriftlicher Vereinbarungen, ausschließlich die nachstehenden Bedingungen gültig. Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner wird hiermit ausdrücklich widersprochen, ohne dass es eines ausdrücklichen Widerspruchs bedarf. Diese Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte, auch wenn sie nicht noch mal ausdrücklich vereinbart werden.

2. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit

Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist 47877 Willich. Gerichtsstand ist das für Willich zuständige Amtsgericht. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

3. Lieferzeit, Lieferung

Wir haften für die Einhaltung von Lieferterminen nur dann, wenn sie von uns ausdrücklich (schriftlich) als verbindlich bezeichnet worden sind. Sofern verbindliche Termine vereinbart wurden, können wir für diese nur haften, wenn unsere Vertragspartner sämtliche beizubringende Informationen zu den vereinbarten Zeitpunkten erbringen und sämtliche Vertragsbedingungen einhalten. Im Falle des Überschreitens einer als verbindlich zugesagten Frist kann unser Vertragspartner, nach schriftlicher Nachfristsetzung von mindestens einem Monat, vom Vertrag zurücktreten.

Die Lieferung erfolgt ab Willich, dabei geht die Gefahr mit Übergabe an das Beförderungsunternehmen auf den Besteller über. Der Empfänger hat die Ware unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und Übereinstimmung laut Rechnung zu überprüfen. Unterbleibt eine Rüge der Vollständigkeit gilt die Ware als komplett abgenommen.

4. Eigentumsvorbehalt

Jede von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen an unseren Kun­den Eigentum der Firma Voigt EDV-Systeme. Unsere Kunden sind nicht berechtigt, die von uns gelieferten Waren zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen, sofern die Firma Voigt EDV-Systeme nicht ausdrücklich zugestimmt hat. Eine Veräußerung der Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang ist nur zulässig, wenn die Firma Voigt EDV-Systeme dem ausdrücklich zugestimmt hat und der Käufer alle Forderungen an uns abtritt, die ihm aus der Weiterveräußerung entstehen.

5. Nutzungsrecht, unserer Software

Die Firma Voigt EDV-Systeme gewährt dem Käufer das ein­fache (sofern vertraglich nicht anders vereinbart) und nicht übertragbare Lizenzrecht, die von uns erstellte Software auf einem Computer zu installieren und zu nutzen. Sofern nicht anders vertraglich vereinbart, darf die Software immer nur an einem Arbeitsplatz zu irgendeinem Zeitpunkt genutzt werden.  Lizenzen für weitere Arbeitsplätze können separat erworben werden. Die Lauffähigkeit der erworbenen Software-Version wird ausschließlich für die zum Kaufzeitpunkt am Markt gängigen und von Microsoft unterstützten Betriebssystemen gewährt. Für zukünftige Betriebssysteme besteht keinerlei Haftung.

Das Kopieren oder jede anderweitige Vervielfältigung von Teilen oder der gesamten von uns erstellten Software sowie das Mischen und Verbinden mit anderer Software ist ausdrücklich untersagt. Es ist nicht erlaubt, das von uns erstellte Handbuch ganz oder teilweise zu kopieren oder in sonstiger Weise zu vervielfältigen.

Die Firma Voigt hat das Recht die berechtigte Nutzung Ihrer Software durch Registrierung, Hardwaremaßnahmen (z.B. Dongel) oder Softwaremaßnahmen zu kontrollieren. Um eine illegale Nutzung von Software aus dem Hause Voigt EDV-Systeme auszuschließen, muss jede Lizenz (Nutzungsrecht) einmalig vor Benutzung der Software auf einem System (PC etc.) aktiviert werden. Dazu stehen die Mitarbeiter der Firma Voigt EDV-Systeme innerhalb deren Geschäftszeiten telefonisch zur Verfügung. Auch außerhalb der Geschäftszeiten kann eine Aktivierung i.d.R. jederzeit übers Internet durchgeführt werden. Für Folgen durch verzögerte Aktivierung / Deaktivierung durch Nichterreichbarkeit oder Ausfall der Internet- oder Telefon-Lizenzierungsmöglichkeit übernimmt die Firma Voigt EDV-Systeme keine Haftung.

Nachdem eine Lizenz auf einem System aktiviert wurde, muss die Lizenz zunächst deaktiviert werden, um diese auf einem anderen System einzusetzen.

Dies gilt bei:

  1. Wechsel oder Neuinstallation des Betriebssystems
  2. Austauschen oder Formatieren der Festplatte, auf der das Betriebssystem installiert ist
  3. Austausch des kompletten Systems (PC)
  4. Oder allen ähnlichen Vorgängen, die zur Beeinträchtigung der Betriebssystemregistrierung oder -partition führen können.

Eine kostenfreie Reaktivierung kann nur nach erfolgreicher Deaktivierung einer Lizenz erfolgen. Eine versäumte Deaktivierung führt zum Verlust der Lizenz.

Um sich vor unabsichtlichen Lizenzverlust durch Hardwaredefekte, Softwaredefekte, Beeinflussungen durch Viren, Würmern und ähnlich destruktiven Programmen und Personen zu schützen, ist der Lizenznutzer verpflichtet entsprechende Sicherungen der Betriebssystempartition mittels eines Imageerstellungsprogramms (z.B. Ghost oder DriveImage) anzufertigen. Die Firma Voigt EDV-Systeme übernimmt keine Haftung für den Verlust von Lizenzen.

Die Firma Voigt EDV-Systeme gewährt das Recht zur Nutzung verkaufter Software grundsätzlich nur vorbehaltlich korrekter Zahlung des vereinbarten Kaufpreises, der Wartungsgebühr und allen sonstig gelieferten Produkten, Waren und ausgeführten Dienstleistungen zu den vereinbarten Zahlungszielen. Sofern Zahlungen des Kaufpreises, der Wartungsgebühr oder sonstig gelieferten Produkten, Waren und ausgeführter Dienstleistungen vom Software-Nutzer nicht oder nicht vollständig wie vereinbart erfolgen, hat die Firma Voigt das Recht die Nutzung der Software zu untersagen bzw. die Nutzung der Software zu blockieren.

Die Firma Voigt EDV-Systeme ist stets bemüht die Nutzung aller in der Software enthaltenen Funktionen dem Nutzer  zu ermöglichen, haftet aber keineswegs für die komplette Einsatzfähigkeit aller Programmfunktionen in allen Programmteilen auf allen Computer und Betriebssystemkonfigurationen. Einzelne fehlerhafte Programmteile, das Fehlen einzelner Funktionen oder Eigenschaften der Software, berechtigt den Nutzer in keiner Weise eine vereinbarte Zahlung zurückzuhalten oder auszusetzen, sofern er die Software noch nutzt oder nutzen kann.

Ein Recht zur Minderung des Kaufpreises aufgrund fehlerhafter Programmteile kann erst vereinbart werden, nachdem der Firma Voigt EDV-Systeme mindestens dreimal die Gelegenheit zur Lieferung einer Korrektur ermöglicht worden ist. (Die Korrektur muss dem Nutzer aufgrund seiner Mangelrüge explizit zur Behebung des in der Mangelrüge aufgezeigten Programmfehlers zugegangen sein.)  Eine Kaufpreisminderung muss grundsätzlich mit der Firma Voigt EDV-Systeme vereinbart werden. Eine Kaufpreisminderung muss in seiner Höhe in einem angemessenen Verhältnis vom Grund der Minderung zum Gesamtnutzen der Software stehen.

6. Gewährleistung

Mittelbare oder unmittelbare Schäden, die durch den Gebrauch oder Nichtgebrauch unserer Software entstehen könnten, gehen allein zu Lasten des Anwenders. Jede Haftung für indirekte sowie für Begleit- und Folgeschäden ist ausgeschlossen.

Die Firma Voigt übernimmt keinerlei Verantwortung oder Gewährleistung und schließt insbesondere jegliche Gewährleistungsansprüche hinsichtlich markt- und branchenüblicher Standards aus. Ferner wird keinerlei Gewährleistung bezüglich der Eignung der Software für bestimmte Einsatzzwecke übernommen. Weiterhin behält sich die Firma Voigt das Recht vor, die Software ohne Ankündigung zu überarbeiten und zu ändern, ohne dass die Verpflichtung entsteht die betreffenden Benutzer oder Firmen über die vorgenommenen Änderungen zu informieren. Die Firma Voigt übernimmt kei­nerlei Garantie oder Gewährleistung für die Funktionstüchtigkeit einzelner Programmfunktionen oder Programmteile. Die Firma Voigt übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch nicht funktionsfähige oder fehlerhafte Programmteile entstehen.

Soweit eventuelle Eigenschaften unserer Software vertraglich zugesichert werden, bleibt eine Haftung der Firma Voigt EDV-Systeme bestehen. Die Gewährleistung für den Einsatz der Software im Geschäfts- bzw. Unternehmensbereich beträgt 1 Jahr. 







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